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Arbeitsmedizin und Unfallverhütung sind von großer sozialpädagogischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Daraus erwächst der Anspruch sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer auf eine qualifizierte und leistungsorientierte Betreuung.
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Wir beraten und untersuchen
- die Arbeitnehmer und beurteilen
- mögliche Einflüsse der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden
- mögliche Auswirkungen auf den Organismus durch Gefahr- und Schadstoffe
- mögliche Einflüsse besonderer Arbeitsbedingungen (z.B. Klima, Schichtarbeit, Vibrationen, Lärm u.a.)
- die gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes
Wir prüfen
- ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
- ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
- ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst oder ob Verbesserungen möglich sind
Wir helfen
- bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
- bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
- bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen
Wir beraten
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
- bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
- bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- bei der Planung und Durchführung von Gesundheitsaktionen im Betrieb
- beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
- bei Suchtproblematiken (Alkohol, Nikotin, Medikamente etc.)
- bei Planung und -durchführung von beruflichen Auslandsaufenthalten incl. ausführlicher Impfberatung
Wir leisten
- alle Vorsorgen, Untersuchungen und Aufgaben nach § 3 AsiG, der ArbmedVV und anderen Rechtsnormen, z. B.
- der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
- dem Mutterschutzgesetz
- dem Infektionsschutzgesetz § 43
- dem Arbeitsschutzgesetz
- der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
- dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- dem Arbeitszeitgesetz
- sämtliche Impfungen einschließlich Gelbfieber
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