
Nach der DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ hat der Unternehmer bei gegebener Gefährdung eine Eignungsuntersuchung
- „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G41)
und/ oder
- „Fahr- und Steuertätigkeiten“ (ehemals G25)
zu veranlassen.
Wir bieten diese Untersuchungen zum Erwerb des „Kettensägenscheins“ in unserem Zentrum an.
Die Untersuchungen beinhalten eine Anamnese, sowie eine körperliche Untersuchung durch den Arzt, Urin- und Blutuntersuchung, EKG, Seh- und Hörtest.
Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber über Ihre Eignung, sofern diese vorliegt. Bei Nichteignung beraten wir Sie gerne, ob eine Eignung durch evt. mögliche Maßnahmen oder Behandlungen von Erkrankungen erreicht werden kann.