Reisemedizinische Beratung

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text css_animation=“left-to-right“]Infoblatt ‚Reisemedizinische Vorsorge‘ (ehemals G 35)

‚Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen‘

Besondere klimatische Belastungen liegen naturgemäß in den Tropen, Subtropen und Polar-regionen vor, besondere Infektionsgefährdungen ergeben sich je nach Destination ggfs. aus der Gefährdungsbeurteilung für das Zielgebiet, beispielsweise

 [/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“490″ img_size=“medium“ alignment=“center“ style=“vc_box_rounded“ css_animation=“right-to-left“ css=“.vc_custom_1542582848052{border-radius: 5px !important;}“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“460″ img_size=“500×220 (Width x Height)“ alignment=“center“ style=“vc_box_rounded“ css_animation=“left-to-right“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text css_animation=“left-to-right“]

  • geografische Besonderheiten (z.B. große Höhenlagen)
  • infrastrukturelle Mängel,
  • mangelhafte hygienische Rahmenbedingungen und/oder
  • mangelhafte medizinische Versorgung,
  • endemische Infektionskrankheiten und/oder
  • besondere Überträger von Krankheitserregern (Vektoren),
  • Belastungen durch Smog in manchen urbanen Ballungszentren etc.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation=“left-to-right“]Eine rechtzeitige reisemedizinische Vorsorge kann daher auch vor Reisen in Länder gemäßigter klimatischer Regionen unbedingt sinnvoll sein, sie dient im Rahmen einer sorgfältigen Reiseplanung dem vorbeugenden Gesundheitsschutz des Reisenden.

Durch die Vorsorge soll festgestellt werden, ob gesundheitliche Bedenken gegen einen Aufenthalt oder bestimmte Tätigkeiten in diesen Gebieten bestehen und unter welchen Voraussetzungen diese Bedenken ggfs. überwunden werden können. Die Untersuchung schließt auch eine Beratung über ggfs. erforderliche Impfungen und/oder Malariaprophylaxe sowie deren Durchführung ein.

Wann soll die Vorsorge durchgeführt werden?

  • Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr vor der ersten Ausreise.
  • Ungeachtet der Dauer des Arbeitsaufenthaltes bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z. B. bei besonders schlechter medizinischer Versorgung, ständig wechselndem Einsatzort, besonders hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung etc.).

Nachfolgende Vorsorge soll nach 24 – 36 Monaten durchgeführt werden. Eine Rückkehr-untersuchung muss spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes, dessen Dauer 1 Jahr überschreitet, vorgenommen werden. Sie hat das Ziel, eventuelle noch unauffällige Gesundheitsstörungen, die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt stehen, frühzeitig zu erkennen und ggfs. behandeln zu können.

Vor einem erneuten Arbeitsaufenthalt im Ausland ist eine neuerliche Erstvorsorge nur dann erforderlich, wenn die Rückkehruntersuchung länger als 1 Jahr zurückliegt, vorzeitige Nachuntersuchungen können aber jederzeit auf Wunsch eines Arbeitnehmers oder nach ärztlichem Ermessen terminiert werden.

Ausführliche Informationen und Entscheidungshilfen für Unternehmer zum Thema finden Sie in den Publikationen der DGUV hier.

 

Quelle: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (BGI/GUV-I 504-35, DGUV Information 250-436, Mai 2015)

Stand: 04.11.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]