[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“587″ img_size=“full“ alignment=“center“ style=“vc_box_shadow_3d“ css_animation=“top-to-bottom“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text css_animation=“right-to-left“]Atemschutzgeräteträger müssen (i. d. R.) mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sollten angesichts der zu erwartenden körperlichen Anstrengungen nachweislich gesund sein. Wer länger als 30 Minuten unter schwerem Atemschutz arbeitet, muss sich deshalb zum Beispiel in Deutschland (gemäß GUV-I 504-26) einer präventiven ärztlichen Untersuchung nach festgelegtem Schema unterziehen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css_animation=“bottom-to-top“]Diese Untersuchung beinhaltet eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung durch den Arzt, Blut- und Urinuntersuchung, Belastungs-EKG (hierbei muss eine bestimmte Wattzahl erreicht werden, bei der eine vorgegebene Herzfrequenz nicht überschritten werden darf, Fitness erforderlich!), Seh- und Hörtest mit Gehörgangs- und Trommelfelluntersuchung, sowie eine Lungenfunktionsuntersuchung.
Die Untersuchung findet in der Regel alle 3 Jahre statt, ab dem 50. Lebensjahr ist eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]