Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten

[vc_row][vc_column width=“1/6″][/vc_column][vc_column width=“2/6″][vc_single_image image=“588″ img_size=“full“ alignment=“right“ style=“vc_box_shadow_3d“ css_animation=“top-to-bottom“][/vc_column][vc_column width=“2/6″][vc_column_text css_animation=“right-to-left“]Das Führen von bestimmten Maschinen, das Fahren eines Gabelstaplers u.ä. Fahrzeugen oder Tätigkeiten in Leitwarten/ Kraftwerken oder anderen Bereichen, in denen eine ungeteilte Aufmerksamkeit und durchgehende Konzentration von unabdingbarer Bedeutung für die allgemeine Sicherheit sind, bedingen eine körperliche und geistige Eignung, die durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden muss.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/6″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/6″][/vc_column][vc_column width=“4/6″][vc_column_text css_animation=“bottom-to-top“]Die Entscheidung für eine arbeitsmedizinische Untersuchung kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.

Die Untersuchung beinhaltet eine ausführliche Anamnese und Untersuchung durch den Arzt, einen Sehtest mit Gesichtsfelduntersuchung, Hörprüfung sowie einen Urintest zur Feststellung von Stoffwechselerkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus.

Eine Wiederholung der Eignungsuntersuchung findet in der Regel alle 3 Jahre statt, ab dem 50.Lebensjahr jährlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/6″][/vc_column][/vc_row]