Nach der DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ hat der Unternehmer bei gegebener Gefährdung eine Eignungsuntersuchung
- „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G41)
 
und/ oder
- „Fahr- und Steuertätigkeiten“ (ehemals G25)
 
zu veranlassen.
Wir bieten diese Untersuchungen zum Erwerb des „Kettensägenscheins“ in unserem Zentrum an.
Die Untersuchungen beinhalten:
- eine ausführliche Erhebung der Gesundheitsvorgeschichte (Anamnese)
 - eine körperliche Untersuchung durch den Arzt
 - Urin- und Blutuntersuchung
 - EKG
 - Seh- und Hörtestung
 
Wenn die Untersuchungsergebnisse eine Eignung für die vorgesehene Tätigkeit bestätigen, dann erhalten Sie am Ende eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Sollten wir die Eignung nicht bestätigen können beraten wir Sie gerne, ob und wie durch bestimmte Maßnahmen oder die Behandlung von Erkrankungen eine Verbesserung erreicht werden kann.

