Atemschutzgeräteträger müssen (i. d. R.) mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sollten angesichts der zu erwartenden körperlichen Anstrengungen nachweislich gesund sein. Für Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr in Hessen schreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 vor, wer sich als Träger von schwerem Atemschutz neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV einer ärztlichen Eignungsprüfung nach festgelegtem Schema unterziehen muss.
Die Untersuchung beinhaltet:
- eine ausführliche Erhebung der Gesundheitsvorgeschichte (Anamnese)
- die körperliche Untersuchung durch den Arzt
- eine Ergometrie (Belastungs-EKG -> hierbei muss eine bestimmte Wattzahl erreicht werden, bei der eine vorgegebene Herzfrequenz nicht überschritten werden darf, Fitness erforderlich!)
- Seh- und Hörtestung
- eine Lungenfunktionsprüfung
- sowie eine Blut- und Urinuntersuchung
Die Untersuchung findet in der Regel alle 3 Jahre statt, ab dem 50. Lebensjahr ist eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben.