Arbeiten mit Absturzgefahr stellen ein hohes Gefahrenpotential dar. Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen dienen nach den Empfehlungen der DGUV für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2. Auflage 09/2024) dazu, möglichst frühzeitig Personen zu erkennen, die durch Ihre Konstitution und/oder persönliche Gesundheitsstörungen besonders gefährdet sein könnten.
Eine besondere Absturzgefahr ist insbesondere für die nachstehend genannten oder mit ihnen vergleichbaren Betriebsarten, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten anzunehmen, sofern eine durchgehende Sicherung (technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz nicht gewährleistet ist:
- Freileitungen und Fahrleitungen
- Antennenanlagen
- Brücken, Masten, Türme, Schornsteine
- Flutlichtanlagen,
- Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen (z.B. Montage im Stahlbau, Stahlbetonfertigteilbau, Holzbau)
- Schächte und Blindschächte im Bergbau
- Gerüst- und Kranbauarbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten.
Auch bei kurzzeitigen oder gelegentlichen Arbeiten mit Absturzgefahr sollte auf arbeitsmedizinische Eignungsprüfungen nicht verzichtet werden. Die Entscheidung für solche Untersuchung kann aber nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.
Eine Absturzgefahr ist an den genannten Arbeitsplätzen nicht anzunehmen, wenn die betreffende Person durch technische Maßnahmen (Geländer, Seitenschutz, Wände usw.) allseitig ständig gesichert ist.
Die Eignungsuntersuchung umfasst:
- die Erhebung der Gesundheitsvorgeschichte (Anamnese)
- eine ausführliche (auch neurologisch orientierende) Untersuchung durch den Arzt
- Seh- und Hörtest
- EKG bzw. ab 40 Jahren eine Ergometrie (Belastungs-EKG)
- Blut- und Urinuntersuchung
Die Untersuchung sollte in der Regel alle 3 Jahre wiederholt werden, ab dem 50. Lebensjahr empfehlen wir eine jährliche Kontrolluntersuchung.